Optimale Trinkwasserhygiene für Ihre Sicherheit

Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen

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Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen

1. Rechtliche Grundlage

  • In Deutschland geregelt in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 16 Abs. 7.

  • Verpflichtend, wenn bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert (> 100 KBE/100 ml) überschritten wird.

  • Muss durch eine fachkundige Person erfolgen (z. B. zertifizierte Sachverständige, Hygiene-Ingenieure, TGA-Planer mit Zusatzqualifikation).


2. Ziele einer Gefährdungsanalyse

  • Identifikation von Schwachstellen in der Trinkwasserinstallation.

  • Bewertung der Hygienerisiken (Stagnation, falsche Temperaturen, Materialwahl, Totleitungen, Biofilmbildung).

  • Entwicklung von Maßnahmen, um die sichere Trinkwasserqualität wiederherzustellen.


3. Typische Inhalte

Eine Gefährdungsanalyse umfasst u. a.:

  1. Anlagendokumentation prüfen

    • Bestandspläne, Hydraulik, Baujahr, Sanierungen.

    • Vergleich mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Arbeitsblätter W551/W553).

  2. Begehung der Liegenschaft

    • Sichtkontrolle von Speicher, Leitungen, Armaturen, Pumpen.

    • Überprüfung der Dämmung, Stagnationsstrecken, Druckerhöhungsanlagen.

  3. Messungen

    • Temperaturen an zentralen Stellen (Speicher, Zirkulation, entfernteste Zapfstellen).

    • Durchflusskontrolle, ggf. Wasserproben ergänzend zur Laboranalyse.

  4. Bewertung der Risiken

    • Warmwasser < 55 °C oder Kaltwasser > 25 °C?

    • Totleitungen, selten genutzte Stränge oder Armaturen?

    • Falsche Materialien (z. B. Schläuche statt Rohre)?

    • Mangelnde Wartung oder fehlende Spülungen?

  5. Empfohlene Maßnahmen

    • Sofortmaßnahmen (z. B. Temperaturerhöhung, Spülungen).

    • Mittelfristige Maßnahmen (z. B. hydraulischer Abgleich, zusätzliche Zirkulationsleitung).

    • Langfristige Sanierungen (z. B. Speicher- oder Rohrsanierung).


4. Dokumentation

  • Schriftlicher Bericht mit:

    • Beschreibung der Anlage, Ergebnisse der Begehung/Messungen.

    • Bewertung der Risiken.

    • Konkrete Maßnahmenempfehlungen mit Prioritäten.

  • Bericht muss beim Gesundheitsamt eingereicht werden.


5. Abgrenzung: Risikoabschätzung

Eine Risikoabschätzung ist eher eine präventive Betrachtung, oft durchgeführt bei:

  • Neubauten (Abnahme vor Inbetriebnahme).

  • Bestandsgebäuden ohne Legionellenbefund, aber mit erhöhtem Risiko (z. B. Pflegeheime, Krankenhäuser).
    👉 Sie dient dazu, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, bevor es zu Grenzwertüberschreitungen kommt.


📌 Kurz gesagt:

  • Gefährdungsanalyse = Pflicht nach Überschreitung des Maßnahmenwertes.

  • Risikoabschätzung = freiwillig/präventiv, aber dringend empfohlen in sensiblen Gebäuden.

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